der Firma Christian Teindl Immobilienconsulting
Riesstraße 58, 80993 München
Telefon: +49 (0)89 – 37 91 56 36
+49 (0)172 – 67 10 839
E-Mail: cti@teindl.com
Steuernummer 148/148/51673
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der CTI Christian Teindl Immobilienconsulting – nachstehend CTI genannt.
Soweit individualvertragliche Regelungen bestehen, die von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen diese individualvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Erbringung von Dienstleistungen zum An- bzw. Verkauf oder der Vermietung von Immobilien und Grundstücken.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Maklerauftrags/ einer Vertriebsvereinbarung durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch CTI zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1. Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots gemäß vorstehender Ziffer 3.1. durch CTI und endet zum individualvertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
4.2. Der Vertrag ist beidseits ordentlich kündbar mit einer Frist von vier Kalenderwochen. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
– sich der Auftraggeber mit einer Zahlung mit mehr als zwei Kalenderwochen in Verzug befindet und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet,
– der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1. Die von CTI zu erbringenden Dienstleistungen umfassen die aufgelisteten Aufgaben gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2. Ist für CTI die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags objektiv oder subjektiv unmöglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.3. Der Auftraggeber verpflichten sich, CTI nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zu unterstützen, insbesondere durch Überlassung von allen dienlichen Informationen, Auskünften etc., um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für CTI zu gewährleisten.
5.4. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form um Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs nachsuchen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem jeweils anderen Vertragspartner seine Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers zur Prüfung auf dessen Machbarkeit auf Seiten von CTI einen Zeitaufwand von mehr als 1 h, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von CTI nach vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Honorar berechnet und sind vertragsgemäß zur Zahlung fällig. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 2 nach Fälligkeit bei CTI valutiert, ist CTI berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
6.2. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
7. Haftung
7.1. CTI haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet CTI ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet CTI in demselben Umfang.
7.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Geschäftssitz von CTI.